Berliner Kurier: "Ohrfeige für Bürokratendeutsch"
Mittwoch, 23. Dezember 2009
Dieses Urteil freut alle, die sich schon einmal über ei-
nen unverständlichen Behördenbescheid geärgert
haben. Und offensichtlich sind auch schon manche
Richter über im Bürokratendeutsch abgefasste Be-
hördenbriefe schlicht verzweifelt. Das Verwal-
tungsgericht Göttingen entschied nämlich:
Stürzt sich ein Bürger in unnötige Kosten, nur, weil
er einen kaum verständlichen Behördenbrief falsch
verstanden hat, dann muss das Amt die Kosten voll er-
statten (Az. 1 B 346/09).
Der Fall: Ein Mann hatte Post von der Polizei be-
kommen, glaubte, er wäre zu einer "sofortigen Voll-
ziehung vorgeladen". Das war ihm natürlich nicht
geheuer, und mit einem Eilantrag bei Gericht woll-
er sich dagegen wehren. Zwar merkte er noch
rechtzeitig, dass er das alles falsch verstanden hat-
te, zog die Klage zurück, doch die ersten Gerichts-
kosten waren da schgon aufgelaufen.
Die muss nun, so die Richter, der wahre Verur-
sacher bezahlen: die Polizeibehörde.
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Ist der wahre Verursacher der Kosten nicht die grenzenlose Dummheit des Klägers? Und in welchem Deutsch haben eigentlich die Richter ihr Urteil abgefasst? Mich würden schon die Wortlaute des ominösen Behördenbriefs und des Gerichtsurteils interessieren...