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Anklage
Wie jedes andere, so wird auch dieses Forum von Google und andern Suchmaschinen unablässig durchforstet. Jedes in ihm geschriebene Wort wird registriert, jeder Satz erfaßt und gespeichert – auf unabsehbare Zeit. Und dies ist gut so. Denn diesem Umstand habe ich die Möglichkeit zu verdanken, die folgende Anklage zu erheben:
Ich klage hiermit den Verein Deutsche Sprache e.V., den VDS, welcher das Forum namens Klartext unterhält, der Unterdrückung der freien Meinungsäußerung an. Ich bezichtige ihn des abscheulichen intellektuellen Verbrechens der Zensur.
Diese meine Anklage richte ich an die gesamte Teilnehmerschaft des Internets.
Fritz-Franz
RE: Anklage
in Aktivitäten zur Sprachpflege 01.01.2008 02:20von Schamane • Moderator | 931 Beiträge
In dem ihnen zur willkürlichen Ausübung ihrer Administratorenfunktionen vom VDS zur Verfügung gestellten virtuellen Raum, dem "Klartext" genannten Forum des Vereins Deutsche Sprache, zensieren die zwei Administratoren, Josef Braun und Martin Hahn, (um die Rosse zu nennen; beim Reiter bin ich mir nicht so sicher) regelmäßig von Forenteilnehmern eingestellte Beiträge durch Schneiden, Fälschen und Löschen. Dabei unterliegen sie in ihrem subjektiven Ermessensspielraum keiner vereinsinternen oder -externen Verantwortlichkeit. (Bei "interner Verantwortlichkeit" bin ich mir wiederum nicht so sicher.)
An anderer Stelle, also außerhalb des VDS-Forums, bedeuten diese zwei Zensoren allerdings überhaupt nichts.
Was die Speicherung geschriebenen Wortes auf unabsehbare Zeit betrifft, so erfüllt mich die Vorstellung, daß all mein unerleuchtetes Geschreibsel einer uninteressierten Nachwelt erhalten bleiben könnte, mit Sorge. Aber mit keiner überragenden.
Und auch von mir noch etwas:
Dieser Verein schreibt in §2 seiner Satzung: "Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Seine Mittel sind nur entsprechend dieser Satzung zu verwenden."
Der entsprechende Passus der erwähnten Abgabenordnung kann hier nachgelesen werden.
Eine Unterbindung der undemokratischen Methoden des Vereins Deutsche Sprache e.V. in seinem Forum könnte durch ein Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfolgen. Im Impressum der Vereinsseiten heißt es:Zitat von Impressum
Impressum und Haftungsausschluß
Impressum
Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
Prof. Dr. Walter Krämer, Verein Deutsche Sprache, Postfach 10 41 28, D-44041 Dortmund, Tel.: 0231/79 48 520, Fax: 0231/79 48 521
Gestaltung der Internetseiten:
Gestaltung der VDS-Internetseiten von Thilo Machotta und Matthias Cornelius
Für Kritik und Anregungen (Korrektur von Rechtschreibfehlern, inhaltliche Verbesserungen usw.), schreiben Sie bitte direkt an internet@vds-ev.de.
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Bildnachweis:
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Eintrag im Vereinsregister:
Der "Verein Deutsche Sprache e. V." hat seinen Sitz in Dortmund und ist unter der Nummer 4996 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dortmund eingetragen.
Rechtlicher Hinweis:
"Der Verein Deutsche Sprache ist nicht verantwortlich für Querverweise aus anderen Internetseiten und wird gerichtlich gegen alle Betreiber vorgehen, die ohne ausdrückliche Erlaubnis das VDS-Logo benutzen oder Texte des VDS veröffentlichen. Die Übernahme aller den VDS betreffenden Texte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Autoren."
Hier ist also ein Name genannt, wenn auch keine ladungsfähige Adresse (Abmahnung wegen fehlendem Impressums?). Aber vielleicht ist das bei Körperschaften anders...
Es müsste nachgewiesen werden, dass der Verein seine steuerbegünstigten Mittel nicht satzungsgemäß verwendet oder aber NICHT entsprechend seiner eigenen Satzung handelt. Die Abgabenordnung dazu: Zitat von Abgabenordnung
"§ 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung
(1) Die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält.
(2) Für die tatsächliche Geschäftsführung gilt sinngemäß § 60 Abs. 2, für eine Verletzung der Vorschrift über die Vermögensbindung § 61 Abs. 3.
(3) Die Körperschaft hat den Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Absatzes 1 entspricht, durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen.
(4) 1Hat die Körperschaft Mittel angesammelt, ohne dass die Voraussetzungen des § 58 Nr. 6 und 7 vorliegen, kann das Finanzamt ihr eine Frist für die Verwendung der Mittel setzen. 2Die tatsächliche Geschäftsführung gilt als ordnungsgemäß im Sinne des Absatzes 1, wenn die Körperschaft die Mittel innerhalb der Frist für steuerbegünstigte Zwecke verwendet."
Beobachtung tut not, vor allem um nachzuweisen, dass der Verein durch seine Praktiken (auch und vor allem in seinem Forum) den Boden der Verfassungsmäßigkeit verlässt.
Aber vielleicht fangen sie sich und Hahn und Braun sind eines Tages nicht mehr mit von der Partie. Ich glaube, das würde dem Klartext-Forum am besten zu Gesichte stehen.
Weiß eigentlich jemand, warum vor einiger Zeit Herr Machotta aus der Klartext-Administranz ausgestiegen ist?
RE: Anklage
in Aktivitäten zur Sprachpflege 01.01.2008 22:26von Schamane • Moderator | 931 Beiträge
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Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Verein
1 seine satzungsmäßigen Ziele nicht mehr verfolgt,
2 für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit notwendige Satzungsbestimmungen geändert hat,
3 die tatsächliche Geschäftsführung nicht nachprüfbar ist (z.B. Nichtabgabe der Steuererklärungen, mangelhafte Buchführung),
4 gegen den Grundsatz der satzungsmäßigen Vermögensbindung verstoßen hat (steuerschädliche Mittelverwendung),
5 gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit verstoßen hat (Verfolgung eigenwirtschaftlicher Interessen),
6 erhebliche Finanzmittel angesammelt hat, ohne sie einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen.
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Unter welche Ziffer wäre die Lösch- und Zensurpraxis zu subsumieren?
Nicht unter 1, wie ich es sehe, denn die satzungsgemäßen Ziele werden weiterhin verfolgt.
Hier der entsprechende Paragraph der Satzung:
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt das Ziel, die deutsche Sprache als eigenständige Kultursprache zu fördern. Insbesondere tritt er dafür ein, daß sich die deutsche Sprache gegen die Überhäufung mit Wörtern aus dem Englischen behauptet.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Seine Mittel sind nur entsprechend dieser Satzung zu verwenden. Insbesondere dürfen keine Personen durch satzungsfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Schurken sind meistens im Vorteil; darum, weil nur wenige Menschen, die von ihren Schurkereien betroffen sind, über das nötige Geld verfügen, um sich juristischen Beistand zu leisten. Auch fehlt dem größten Teil der Menschen, welche Tag für Tag während zehn, zwölf oder noch mehr Stunden dem beschwerlichen Gelderwerb zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes nacheilen, die Zeit, um sich auf langwierige Rechtshändel, deren Ausgang zudem noch ungewiß ist, einzulassen. Die Schurken wissen das und verüben daher ihre Schurkereien ohne Skrupel, d.h. mit großer Gelassenheit.
In Antwort auf:
Für die einzelnen Beiträge sind allein die jeweiligen Autoren verantwortlich.
Manche Autoren werden jedoch fürsorglich ihrer Verantwortung enthoben, dadurch, indem man ihnen – in welchem Interesse und von wem auch immer – einen Maulkorb umbindet und ihre Beiträge löscht.
Auf der ‚Leitseite‘ des Vereins Deutsche Sprache, welcher das Klartext-Forum betreibt, steht das Bekenntnis:
In Antwort auf:
Wir schätzen unsere deutsche Muttersprache, die "Orgel unter den Sprachen", wie sie Jean Paul nannte. Sie ist eine wunderbare Sprache, sie fördert das Denken und ermöglicht eine vielfältige Ausdrucksweise.
Aber leider schätzen sie nicht jeden, der deutsch zu sprechen und zu schreiben weiß. Zudem verwenden sie in Zitaten statt der deutschen Anführungszeichen („…“) die englischen Zollzeichen ("…"). Auch fällt ihnen nicht ein, daß sich Paul Friedrich Richter ganz und gar französisch ‚Jean Paul‘ nannte. Überhaupt: Sobald ich einen Dummschwätzer von ‚der deutschen Muttersprache‘ schwatzen höre, frage ich mich sogleich, welchen deutschen oder alemannischen Dialekt er wohl meint; und ob ‚die deutsche Muttersprache‘ das Denken fördert und eine vielfältige Ausdrucksweise ermöglicht, ziehe ich immer dann in Zweifel, wenn ich diese Behauptung aus dem Munde eines engagierten Zensoren vernehme.
Weiter steht dort zu lesen:
In Antwort auf:
Um sie [die deutsche Sprache] als eigenständige Kultur- und Wissenschaftssprache zu erhalten und vor dem Verdrängen durch das Englische zu schützen, gründeten wir im Jahr 1997 den Verein Deutsche Sprache.
Dies ist gut zu wissen. Die ‚Leitseite‘ des ‚VDS‘ heißt aber noch immer ‚Startseite‘.
Also: Diese Leute haben nicht alle Tassen im Schrank. Ihrer Meinung nach wird wohl Deutschland wirklich am Hindukusch verteidigt.
Und da beginnt für mich eine Grauzone. Der VDS hat als Zweck angegeben: "Der Verein verfolgt das Ziel, die deutsche Sprache als eigenständige Kultursprache zu fördern. Insbesondere tritt er dafür ein, daß sich die deutsche Sprache gegen die Überhäufung mit Wörtern aus dem Englischen behauptet."
Unter anderem hat der VDS verschiedene, hochdotierte Kulturpreise ins Leben gerufen. Es geht um vier- bis fünfstellige Summen, die teils an Einzelpersonen, teils an Institutionen vergeben werden.
Krassestes Beispiel ist für mich immer noch die Preisverleihung 2002, wo eine russische Präsidentengattin den Preis (35000 €) erhalten hat. Führen wir uns die Ankündigung zu Gemüte: "Frau Putina hat durch dieses Projekt neues Interesse an der deutschen Sprache in Rußland geweckt und demonstriert, daß das Deutsche als Fremdsprache in Rußland attraktiv geblieben ist. Ihren Einsatz für die Pflege der russischen Sprache und die russischen Sprachminderheiten außerhalb der russischen Föderation erkannte die Jury ausdrücklich als einen Beitrag zu einer vielsprachigen Welt an. Der Stifter des Preises, Eberhard Schöck (Baden-Baden), wird den Preis überreichen. Das Preisgeld wird Frau Putina einer Einrichtung für Kinder in Rußland zukommen lassen. Die Laudatio wird der Fernsehjournalist Thomas Roth (Berlin) halten. Er leitet das ARD-Hauptstadtstudio und war mehrere Jahre als ARD-Korrespondent in Moskau tätig. Die Dankrede wird Frau Putina in russischer Sprache halten." Ich frage mich immer noch, wo und wann Frau Putina die deutsche Sprache als eigenständige Kultursprache gefördert hat.
Meines Erachtens liegt hier ein nicht satzungsgemäße Verwendung von Vereinsmitteln vor, und das wird nicht der einzige Fall gewesen sein, vermute ich.
Nachtrag: Die Gemeinnützigkeit ist natürlich auch dann verwirkt, wenn der Verdacht aufkommt, dass der betreffende Verein durch Äußerungen und Handlungen den Boden des Rechtsstaates verlassen hat. Grundlage des Rechtsstaates ist und bleibt natürlich das Grundgesetz.
RE: Anklage
in Aktivitäten zur Sprachpflege 02.01.2008 16:39von Schamane • Moderator | 931 Beiträge
Zitat von AndyOSW
Meines Erachtens liegt hier ein nicht satzungsgemäße Verwendung von Vereinsmitteln vor...
Der Preis wurde aber von privater Seite (Schöck) gestiftet. Insofern bleibt fraglich, ob 35.000€ an Vereinsmitteln an Gospodina Putina geflossen sind. Sind die 35.000 zuerst an den VDS gespendet worden und wurden in einem zweiten Schritt von einem Vereinskonto aus an Frau Putina weitergeleitet, oder fand der Transfer von einem Schöck-Konto direkt an Frau Putina statt? In letzterem Falle wären dann keine Vereinsmittel geflossen.
Wo ist die Lücke in meiner Amateurjuristerei?
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Zum Nachtrag: wo genau im Gesetz steht das? Außerdem, selbst wenn die Handlungsweisen der Klartextadministratoren als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erwiesen, könnte sich der Verein als juristische Person vom Treiben Hahns und Brauns freisprechen? Oder ensteht eine Zuordnung über §31 BGB?
Ist der Verein rechtlich oder grundgesetzlich überhaupt verpflichtet, Beiträge Dritter in seinem Forum zu dulden?
Nur als verrückte Analogie: ich hätte auch nicht das Recht, in meinem lokalen Kaninchenzüchterverein meine Zettel an deren Schwarzes Brett zu hängen mit der Nachricht: "Karl Lehmanns Rammler sind lahme Enten." Der Verein würde diese Zettel legal entfernen dürfen.
Als Stifter sind beide Vereinigungen angegeben. Unter dem URL http://www.kulturpreis-deutsche-sprache.de findet sich in keiner Publikation das Verhältnis der Zustiftung. Auch den "sprachnachrichten" war keine Info zu entlocken. Seinerzeit habe ich mal im Klartext-Forum eine Anfrage diesbezüglich gestellt, auf die Antwort warte ich noch heute. Ich nehme an, dass beide Vereine ihren Anteil am Preisgeld in den Topf tun, jeder in der Höhe wie er kann. Den oben genannten Seiten zufolge ist der Preis jetzt nur noch mit 30000 € dotiert...
Zitat von Schamane
Außerdem, selbst wenn die Handlungsweisen der Klartextadministratoren als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erwiesen, könnte sich der Verein als juristische Person vom Treiben Hahns und Brauns freisprechen?
Ich glaube, nicht ganz:<blockquote><font size="1">Zitat von Impressum vds-ev.de
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Prof. Dr. Walter Krämer, Verein Deutsche Sprache, Postfach 10 41 28, D-44041 Dortmund, Tel.: 0231/79 48 520, Fax: 0231/79 48 521[/quote]
Und §31 BGB greift auf alle Fälle. Da das aber in die Sparte "Zivilverfahren" fällt, wird hier eine genaue Beweisführung vonnöten sein. In dem Falle liegt die Beweispflicht beim Geschädigten (Kläger) unter Zugrundelegung eines erlittenen oder entstandenen Schadens.
Der VDS betreibt in einem öffentlichen Raum ein öffentlich zugängliches Forum. Mittlerweile ist die Rechtsprechung in Deutschland für solcherart Foren, Blogs und Gästebucheinträgen so wirr, dass mit jedem Urteil eine neue Fassette auftaucht. Derzeit heiß diskutiert wird ein Urteil, das Weblogbetreiber dazu verpflichten soll, alle Kommentare in ihrem Weblog vorab zu prüfen. Der Präzedenzfall ist hier nachzulesen.
Zur Erinnerung den Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
In Antwort auf:
Er [der VDS] ist eine bunte, große und schnell wachsende Bürgerinitiative mit mittlerweile über 30.000 Menschen aus nahezu allen Nationen, Kulturen, Bundestagsparteien, Altersgruppen und Berufen. Allein ein Drittel davon sind Freunde der deutschen Sprache aus Asien oder Afrika.
Auch Sie können mitmachen, für nur 30 Euro im Jahr sind Sie dabei. Bis zum 27. Lebensjahr ist die Mitgliedschaft sogar kostenlos!
Wieviele Mitglieder das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht und somit keine Mitgliedsbeiträge zu entrichten haben, wird nirgends ausgewiesen. Ich vermute etwa ein Drittel. Auf dieser wackligen Grundlage stelle ich die folgende Rechnung auf: Zwanzigtausend Mitglieder zahlen je 30 € pro Jahr. Dies ergibt die Summe von 600.000 € (d.s. z.Z. 991.740 Schweizer Franken).
Daß Bürgerinitiativen in Deutschland eingetragene Vereine sind (oder sich als solche eintragen können), wußte ich bisher nicht; daß es in Deutschland kunterbunte Vereine gibt, dagegen schon.
RE: Anklage
in Aktivitäten zur Sprachpflege 02.01.2008 17:51von Schamane • Moderator | 931 Beiträge
Unter anderem führen diese zwei Punkte zur Aberkennung der steuerrechlichen Gemeinnützigkeit:
- die nicht satzungsgemäße Verwendung von Mitteln
- rechtswidriges Verhalten des Vereins bzw. seiner Organe
Ersteres läßt sich extern nur sehr schwer prüfen oder nachweisen.
Zweiteres bleibt fragwürdig.
Als "advocatus diaboli" führe ich auf:
Handelt der VDS, vertreten durch seine Forumsadministration, überhaupt verfassungswidrig?
Oder wird ein verfassungskonformes Hausrecht ausgeübt?
Anders: Enthält Art. 5 GG überhaupt einen Grundrechtsanspruch auf die Einstellung von Beiträgen in unveränderter Form (einschließlich Löschung) in den Foren privater Betreiber, seien diese nun natürliche oder juristische Personen? Analogie: Eine Zeitung ist auch nicht verpflichtet, jeden zugesendeten Leserbrief zu veröffentlichen und behält sich rechtmäßig die Kürzung veröffentlichter Einsendungen vor.
An den Schamanen:
Der Vergleich mit den Zeitungen ist unangebracht. Zeitungen veröffentlichen keine Leserbriefe, deren Absender unbekannt sind. Und wenn doch, dann hinke ich mit meiner Erkenntnis hinterher (was mich jedoch nicht wundern würde: denn schließlich habe ich seit der RSR sämtliche Zeitungsabonnemente gekündigt).
Geschriebenen oder ungeschrieben Gesetzen zufolge sollte im Internet die Freiheit der Meinungsäußerung gelten, und zwar in jeder Hinsicht. Wer zensiert, statt Paroli zu bieten, ist meiner Meinung nach ein elender Schuft; und ihn deshalb einen solchen nennen zu dürfen, dies bleibe, so hoffe ich, einem jeden künftig frei anheimgestellt. Dieses ganze Lamentieren jener, die sich in ihren religiösen oder patriotischen Gefühlen verletzt fühlen und der gleichzeitige Aufschrei der ‚politisch Korrekten‘ jeglicher Couleur, sobald sie irgendwo ein Wort entdecken, das ihr regionales Weltbild ins Wanken bringt, gehört zum Theater dieser Welt. Ich lasse sie jedoch nicht im Glauben, die Regisseure auf Erden zu sein. Ihnen gehört, wie geschrieben steht, das Himmelreich.
Ach, sie sind doch nicht anderes als gemeine Tagediebe, welche, mangels eigener Gedanken, da und dort Schriftstücke auflesen, deren Inhalt ihnen des Vorzeigens besonders dann wert erscheint, wenn sie ihn nicht verstehen. Man abstrahiere einmal von allen Zitaten, welche im Klartext-Forum bis dato zur Gänze veröffentlicht wurden und denke sich zudem noch die gelöschten Beiträge der gesperrten Beitragsspender weg: Was bleibt dann noch übrig? Ein paar kümmerliche Wortfetzen ohne Sinn und Gehalt und einige längst verwelkte Stilblüten, die nicht einmal faule Früchte trugen.
Gruß von Fritz-Franz
„Verdummen die Deutschen?“ – Also lautet ein Thema im Klartext-Forum des VDS. „Garantiert nicht meinetwegen“, antworte ich hier, im Deutschen Sprachforum darauf, weil ich mich im Klartext-Forum des VDS dazu nicht äußern darf. Und weiter: „Wer im sogenannten Klartext-Forum des VDS Klartext schreibt, dem wird, sinnbildlich, die Hand abgehackt; und wer es wagt, sich in ihm deutsch und deutlich zu äußern, dem wird – tatsächlich – das Wort abgeschnitten und das Maul gestopft.“
Drei Menschen haben hier in dieser Rubrik bisher ihre Meinung geäußert; und schon bald sind es 200, die sie stillschweigend zur Kenntnis genommen haben. Immerhin.
Nun aber: Ja oder nein? „Nein“, sage ich. Denn dümmer als deutsch geht nimmer.
| « Walter Krämer in der SonntagsZeitung: «Wer nichts zu sagen hat, sagt es auf Englisch» | Aktion Deutsche Sprache schon im März 2006 in Hannover gegründet » |
Aktion Deutsche Sprache, Hannover | Das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jh. | Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt | Deutsch-Netz.de, Lippstadt | Deutsche Sprachwelt, Erlangen | Die Seiten für Rechtschreibung | Forschungsgruppe Deutsche Sprache e.V., Aschaffenburg | Institut für Deutsche Sprache, Mannheim | Neue Fruchtbringende Gesellschaft zu Köthen/Anhalt e.V. | Sprachkreis Deutsch, Bern | Sprachpflege.info, Erlangen | Stiftung Deutsche Sprache e.V., Berlin | Verein Deutsche Sprache e.V., Dortmund | Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V., Schwaig bei Nürnberg | Woxikon | www.wortpatenschaft.de
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